Für Filmemachern, Fotografen und Technik-Liebhaber ist die Drohne seit einiger Zeit DAS Tool für präzise Aufnahmen aus der Luft. Doch für den Flugspaß gelten einige Regeln. Welche das sind und was es Neues rund um die Flugmaschinen gibt, erfahren Sie hier!

Revolutionäre in der Luft

Bereits seit einigen Jahren liefern Drohnen Luftaufnahmen in bester Qualität! Die Fotografie haben die Flugroboter längst revolutioniert – und auch bei TV-Produktionen, die wir im Kino oder zuhause auf unserem LCD-TV sehen können, kommen sie immer häufiger zum Einsatz. Ob Naturdokumentation oder Action-Streifen: Kaum ein Film kommt heute noch ohne Drohne aus. Die gestochen scharfen Bildaufnahmen werden dabei häufig von erfahrenen Drohnenteams, die sich über viele Jahre hinweg Erfahrung in den Bereichen Filmproduktion, Dokumentationen, Musikvideos, Imagefilme und Werbefilme angeeignet haben, eingefangen. Neben Profis dürfen auch Hobbypiloten solch eine Drohne bedienen. Doch gelten hier bestimmte Auflagen, wie auch beim Faust online spielen.

Führerschein nötig –  Ja oder nein?

Bisher war für Drohnen keine spezielle Flugausbildung nötig. Seit jedoch immer mehr Flugobjekte abheben, hat die Bundesregierung Regeln aufgestellt und diese in der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ verankert. Neben der Sicherheit im Luftraum soll so auch die Privatsphäre verbessert werden.

Damit genannte Punkte eingehalten werden, ist seit 2017 somit auch ein Kenntnisnachweis zum Steuern der Drohnen erforderlich. Doch wer braucht einen solchen Führerschein eigentlich? In den seltensten Fällen gelten die Regelungen wohl für Hobbypiloten. Mit einem Blick auf die Bedingungen für den Drohnenführerschein wird deutlich, dass das Abfluggewicht der Luftgeräte entscheidend ist.

Die Drohnen-Verordnung in Kürze

  • Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm müssen eine Plakette am Flugobjekt anbringen. Darauf zu notieren sind Name und Adresse des Inhabers.

 

  • Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm müssen eine Plakette mit ihrem Namen sowie der Adresse anbringen und zusätzlich besondere Kenntnisse im Umgang mit der Drohne vorweisen. Der Nachweis wird nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle ausgestellt.

 

  • Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm ist eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis nötig. Diese wird von Luftfahrtbehörden ausgestellt.

Luftbilder im TV

Drohnenbilder auf TV übertragen

Technischer Fortschritt von seiner besten Seite! Mittels einer App ermöglicht der chinesische Drohnenhersteller DJI die Livebild-Übertragung auf bestimmte Fernsehgeräte. Bisher steht die App für Apple TV und Samsungs Tizen-Plattform zur Verfügung. Aber auch auf Fernsehern und Unterhaltungsgeräten, die mit Android betrieben werden, ist sie erhältlich.

 

Bild: pixabay.com, Powie, 1080844

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